Rechtsnormen in Bibliotheken
In Deutschland gibt es immer noch kein offizielles Bibliotheksgesetz. Damit man aber Richtlinien hat wurde 1973 erstmals durch Experten das Strategiepapier "Bibliotheken ´73" herausgegeben. In diesem Papier wurden zum ersten Mal Grundsätze zur Bibliotheksplanung, zur allgemeinen Literatur- und Informationsversorgung und zu übergreifenden Aufgaben und ihren Institutionen veröffentlicht.
20 Jahre später kam mit "Bibliotheken ´93" eine erweiterte Ausgabe heraus. Hier wurden die Grundsätze der Bibliotheksplanung erweitert, die Funktionsstufen und die jeweiligen Leistungsmerkmale der Bibliotheken eingeführt. Zudem wurde hier schon über zukünftige Merkmale der Bibliotheken berichtet, z.B. wie es ab dem Jahr 2000 mit Bibliotheken weitergeht.
2007 kam dann das aktuellste Strategiepapier heraus. Hier ging es z.B. um die zukünftige Gestaltung des deutschen Bibliothekwesen und die Einbindung von Bibliotheken in der Bildungsinfrastruktur zu stärken.
Zu diesem Grundlagenkonzept gibt es noch weitere Gesetze/Rechte an die sich die Bibliothek halten muss.
Unter anderem sind das:
2007 kam dann das aktuellste Strategiepapier heraus. Hier ging es z.B. um die zukünftige Gestaltung des deutschen Bibliothekwesen und die Einbindung von Bibliotheken in der Bildungsinfrastruktur zu stärken.
Zu diesem Grundlagenkonzept gibt es noch weitere Gesetze/Rechte an die sich die Bibliothek halten muss.
Unter anderem sind das:
- der Jugendschutz, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und das Jugendarbeitsschutzgesetz
- Bundesdatenschutzgesetz
- Haushalts-, Finanz- und Steuerrecht
- Recht für Informations- und Kommunikationstechnik
- Rechte zum Benutzungsverhältnis (privatrechtlich: BGB und Zivilprozessordnung / öffentlich-rechtlich: z.B. Verwaltungsgerichtsordnung)
- Urheberrecht